Streikrecht

Beamtenstreikrecht: Staat bricht nicht zusammen

Beamtenstreikrecht: Staat bricht nicht zusammen

W. Pieper ver.di Wolfgang Pieper

Anhörung zum Streikrecht vor dem Bundesverfassungsgericht - Staat bricht nicht zusammen

Mitte Januar wurde vor dem Bundesverfassungsgericht mündlich über das Streikrecht für Beamt/innen verhandelt, auch Vertreter/innen von DGB, ver.di und GEW legten eine gemeinsame Stellungnahme vor. ver.di erwartet von dem Verfahren eine Stärkung der Koalitionsfreiheit. „Bisher wird Beamtinnen und Beamten die volle Koalitionsfreiheit vorenthalten“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper vor der Verhandlung. Besoldung und Arbeitszeit werden derzeit weder verhandelt noch vereinbart, streiken dürfen die Beamt/innen auch nicht.

„Wir erwarten eine Klärung, ob das Grund- und Menschenrecht der Koalitionsfreiheit für Beamtinnen und Beamte beschränkt werden darf oder nicht“, so Pieper weiter. Beschränkungen elementarer Grundrechte wie der Koalitionsfreiheit seien in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat nicht hinnehmbar. Beamt/innen seien nicht mehr obrigkeitshörige Staatsdiener wie noch vor 100 Jahren, sondern mündige Bürger, die ihre Aufgaben ebenso verantwortungsbewusst wahrnähmen, wie ihre Grundrechte.

Begründet wird das Streikverbot für Beamt/innen bislang damit, dass es im Widerspruch zu deren Dienst- und Treuepflichten steht. Außerdem gefährde es die Funktionsfähigkeit des Staates. „Wenn die Beschäftigten in Kitas, bei Ver- und Entsorgung oder in der Kommunalverwaltung streiken, bricht weder der Staat zusammen, noch nehmen die Menschen Schaden“, erklärte Pieper. Das wäre nicht anders, wenn in Finanzämtern oder in Ministerien gestreikt würde. Über Notdienstvereinbarungen würden wichtige Leistungen der Daseinsvorsorge aufrechterhalten.

In der Regel entscheidet das Bundesverfassungsgericht innerhalb von drei Monaten nach der mündlichen Verhandlung. ver.di rechnet bis spätestens Mitte des Jahres mit einer Entscheidung. Bei den Verfahren handelt es sich um vier Verfassungsbeschwerden von beamteten Lehrer/innen. Sie hatten an Warnstreiks teilgenommen und deswegen Disziplinarverfügungen erhalten. Vor den Verwaltungsgerichten waren ihre Klagen bislang erfolglos.

Quelle: http://www.verdi-news.de/politisches-parkett/staat-bricht-nicht-zusammen/#more-16647

Nils Kammradt ver.di Nils Kammradt

Kommentar: Nils Kammradt ist der Bundesbeamtensekretär von ver.di

Kein Privileg

ver.di steht zur Forderung nach einem Streikrecht für Beamtinnen und Beamte. In einem demokratischen Rechtsstaat gibt es keinen Grund, 1,7 Millionen Beschäftigten ein wichtiges Grund- und Menschenrecht vorzuenthalten. Die Gegner argumentieren, die Beamt/innen seien durch das Grundgesetz, vor allem das Gebot der amtsangemessenen Besoldung geschützt und zu besonderer Treue verpflichtet. Verhandlungen, Vereinbarungen und Arbeitskampf seien damit nicht vereinbar. Demgegenüber wurde die Besoldung nach 2003 teilweise drastisch verringert, u.a. durch Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Koalitionsfreiheit bietet Durchsetzungsrechte, mit denen sich die Beamtinnen und Beamten dagegen zu Wehr setzen könnten. Noch wichtiger: Sie könnten sich gemeinsam und solidarisch mit den Tarifbeschäftigten für die Gestaltung ihrer Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen einsetzen. Die Beamtinnen und Beamten wollen nicht mehr als die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie wollen kein Privileg. Gemeinsam in Verhandlungen und als Ultima Ratio auch in einen Arbeitskampf zu treten, würde dagegen beide Statusgruppen stärken.

Beamtenstreik: Einfache Frage, schwierige Antwort

Sieben Stunden verhandelte das Bundesverfassungsgericht am 17. Januar 2018 zur Frage, ob Beamtinnen und Beamte streiken dürfen oder nicht. Neben den Beschwerdeführern bezogen Bund, Länder und Gewerkschaften Position. Im Mittelpunkt der Debatten standen Fragen zur Koalitionsfreiheit und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, zum menschenrechtlichen Charakter des Streikrechts sowie zu den praktischen Folgen einer veränderten Auslegung des Grundgesetzes. Auch die ver.di-Vertreter nahmen dazu Stellung. Wie die Entscheidung der Verfassungsrichter ausfallen wird, ist offen. Mehr: https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/stichwort-streikrecht/++co++57c8f594-fd37-11e7-a3c2-525400f67940