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Koalitionsvertrag: Was kommt für die Beschäftigen des Bundes?

Koalitionsvertrag: Was kommt für die Beschäftigen des Bundes?

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Die GroKo will den öffentlichen Dienst attraktiver machen. Freuen können sich darüber zum Beispiel die Bundesbeamten: Union und SPD wollen das TVöD-Tarifergebnis 2018 auf die Beamten übertragen. Zudem wollen sie Beschäftigte bei der Wohnungssuche in Ballungszentren besser unterstützen.

Union und SPD planen für den öffentlichen Dienst einige Neuerung einzuführen bzw bestehende Mechanismen zu verbessern. So soll das Tarifergebnis der laufenden TVöD-Tarifrunde 2018 auf die Bundesbeamten übertragen werden. Im Vertrag heißt es: „Tarifabschlüsse (TVöD) wollen wir grundsätzlich gleich auf die Bundesbeamtenbesoldung übertragen.“ Das Bundespersonalvertretungsrecht soll novelliert werden. Zudem wollen sich Schwarz-Rot um die Nachwuchsgewinnung kümmern. „Der öffentliche Dienst muss unter Beibehaltung seiner Qualifikationsanforderungen attraktiv sein, damit der Staat im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann.“

Bund: Arbeitszeitkonten sollen eingeführt werden

Auch beim Thema Arbeitszeit will die neue Regierung einen Schritt nach vorne machen: „Wir wollen Arbeitszeitkontenmodelle im öffentlichen Dienst einführen, die einen planbaren Überstunden- und Mehrarbeitsabbau unter Berücksichtigung besonders belasteter Bereiche ermöglichen.“

Wohnungsnot: Bund unterstützt Beamte bei Wohnungssuche

In großen Städten wie München, Frankfurt am Main oder auch Berlin wird es immer schwerer mit mittleren Einkommen, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Das bekommen auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu spüren. Die GroKo kündigt an: „Der Bund nimmt für seine Beschäftigten, insbesondere auch für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Wohnungsfürsorge verstärkt wahr. Dazu soll der Wohnungsbestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben genutzt und weiterentwickelt werden.“

„Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum“

Die große Koalition steht zudem zum Bonn-Berlin-Gesetz. Im Koalitionsvertag heißt es: „Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum. Der Bund wird mit der Region Bonn sowie den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung („Bonn-Vertrag“) schließen.“

Quelle: http://oeffentlicher-dienst-news.de/koalitionsvertrag-union-spd-tvoed-ergebnis-bundesbeamte-uebertragen-wohnungsfuersorge-arbeitszeitkonten/

 

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