Tarifverträge

Eine Kernaufgabe von ver.di ist es, Tarifverträge für unsere Mitglieder abzuschließen. Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst stehen im ver.di-Intranet und im Mitgliedernetz online zur Verfügung bzw. können von Mitgliedern direkt in den ver.di-Bezirk angefordert werden.

Die Tarifverträge für den unmittelbaren öffentlichen Dienst gelten für alle ver.di-Mitglieder und Arbeitgeber, die Mitglied bei der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände oder bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sind. Gleiches gilt für die Beschäftigten des Bundes.

Tarifgebundene Arbeitgeber behandeln in der Regel alle Beschäftigten eines Betriebes unabhängig von deren tatsächlicher Tarifgebundenheit nach den Regeln des Tarifvertrages. Damit wird der Eindruck vermittelt, dass eine Mitgliedschaft in ver.di nicht notwendig ist. Dieser Eindruck ist allerdings falsch, denn für das Verhandeln erfolgreicher Tarifverträge sind starke Gewerkschaften notwendig. Die Durchsetzungsfähigkeit hängt dabei insbesondere von der Zahl der Mitglieder in einem Betrieb bzw. einer Verwaltung ab. Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft des Beschäftigten die einzige Garantie für eine zwingende Anwendung des entsprechenden Tarifvertrages.

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