Besoldungsanpassungsgesetz verabschiedet
Besoldungsanpassungsgesetz verabschiedet
Am 10.06.2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften in modifizierter Fassung verabschiedet. Die Bezüge der Beamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen und Versorgungsempfänger*innen im Bund erhöhen sich in zwei Schritten. Zusätzlich steigt die Polizeizulage, die auch bestimmte Beschäftigte der Bundesfinanzverwaltung erhalten, auf 228 €/Monat.
Damit erfüllt der Bund seine Zusage gegenüber ver.di, das Tarifergebnis vom 25. Oktober 2020 zeit- und weitgehend systemgerecht auf die Beamt*innen zu übertragen.
Das Gesetz bietet die Grundlage dafür, dass die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent steigen.
Im Gesetzgebungsverfahren konnte außerdem erfreulicherweise erreicht werden, dass die Polizeizulage nach der Anlage 1 Nr. 9 zum BBesG i.V.m. der Anlage 9 künftig auf 228 Euro pro Monat erhöht wird.
Die Polizeizulage ist eine Zahlung des Arbeitgebers, die das Risiko von besonders gefahrennahen Tätigkeiten kompensieren soll. Sie kommt neben Polizeivollzugsbeamt*innen des Bundes auch Beamt*innen der Bundesfinanzverwaltung zu Gute, die in der Grenzabfertigung, im Zollfahndungsdienst, der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) oder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verwendet werden.
Nachdem die Zulage zuletzt im Rahmen des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) im Oktober 2019 auf 190 Euro erhöht wurde, kommt es nunmehr auf Drängen der DGB-Gewerkschaften zu einer erneuten Erhöhung um 20 %.
ver.di als zuständige Gewerkschaft für die Bundesfinanzverwaltung begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Die Erhöhung der Polizeizulage stellt eine angemessene Reaktion des Gesetzgebers auf die besonderen Herausforderungen der betroffenen Kolleg*innen in der Bundesfinanzverwaltung im Zusammenhang mit der gestiegenen Gewaltbereitschaft und Aggressivität im Berufsalltag dar.
Ungeachtet dessen sieht ver.di nach wie vor Handlungsbedarf im Bereich des gesamten Zulagensystems. Anstelle von punktuellen Maßnahmen sind grundlegende Reformen notwendig, um das Zulagenwesen gerechter, transparenter und durchschaubarer zu gestalten.
ver.di fordert unter anderem seit Langem, dass alle Erschwerniszulagen pauschaliert und dynamisiert sowie alle Stellenzulagen ruhegehaltsfähig werden.
Sie möchten als Beamtin oder Beamter Ihre Interessen auch in der Dienststelle und gegenüber dem Bund aktiv vertreten wissen? Dann stärken Sie, was Sie stärker macht: Werden Sie jetzt Teil der Interessenvertretung der Beschäftigten des Landes NRW - der ver.di!