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ver.di-Erfolg: Besoldungsanpassungsgesetz 2020/2021 kommt!

Besoldung

ver.di-Erfolg: Besoldungsanpassungsgesetz 2020/2021 kommt!

Das Cover der ver.di-Besoldungsbroschüre. ver.di Besoldung folgt Tarif!

ver.di-Erfolg: Besoldungsanpassungsgesetz 2020/2021 kommt!

Am 18. März 2021 fand auf Einladung des Bundesinnenministeriums (BMI) das Beteiligungsgespräch zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften statt. Entgegen eines früheren Entwurfs beschränkt sich das Gesetz auf eine zeit- und weitgehend systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses vom 25. Oktober 2020 auf die Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen. Dabei hat das BMI Abschlagszahlungen auf die ab 01.04.21 anstehenden Bezügeerhöhungen zugesagt.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes wie folgt an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden:

Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden zum 1. April 2021 und zum 1. April 2022 linear angehoben. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 zeitgleich und weitgehend systemgerecht übernommen. Die Erhöhung im Jahr 2021 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage gemäß § 14a Absatz 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 BBesG in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge im Ergebnis

  • zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent,
  • zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent.

Das BMI sieht darüber hinaus keine Möglichkeit, den Mindestbetrag aus dem Tarifabschluss verfassungskonform auf die Beamt* innenbesoldung zu übertragen. ver.di und DGB haben dieser Auffassung in ihrer Stellungnahme und im Beteiligungsgespräch ausdrücklich widersprochen.

Der Beschluss des Bundeskabinetts ist für den 24.03.21 vorgesehen. Das BBVAnpG 2020/2021 tritt erst mit Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag in Kraft, die für Ende Mai/Anfang Juni geplant ist. Die im Gesetz enthaltenen Besoldungstabellen entfalten ihre Wirkung nur für die Beamt*innen im öffentlichen Dienst des Bundes sowie seine Richter*innen und Soldat*innen. Die Tabellen für die Postnachfolgeunternehmen werden gegenwärtig erstellt. Sobald diese vorliegen, wird ver.di darüber informieren.

Laut Bundesinnenministerium sollen auf die im Gesetzentwurf für das Jahr 2021 vorgesehenen Bezügeerhöhungen Abschlagszahlungen geleistet werden, sobald die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Dies soll laut BMI erst mit den Juni-Bezügen möglich sein.

Der ursprüngliche Vorschlag des BMI, den Familienzuschlag zu reformieren und einen regionalen Ergänzungszuschlag als eigenständigen Besoldungsbestandteil einzuführen, wurden aus dem Entwurf herausgenommen, da es für deren Umsetzung einer weiteren Diskussion bedarf. Eine mögliche Umsetzung dieser Pläne bleibt damit den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs bzw. einer weiteren Gesetzesinitiative der Bundesregierung vorbehalten.