Landesbeamte

ver.di / DGB fordern 2,8% ab 01.12.2022 und 1.300 Euro Corona-Prämie

Besoldungsrunde NRW 2021

ver.di / DGB fordern 2,8% ab 01.12.2022 und 1.300 Euro Corona-Prämie

Ein Taschenrechner und Berechnungstabellen pixabay Besoldung folgt Tarif - ver.di macht Tarif.

Start der Besoldungsrunde NRW 2021: ver.di / DGB fordern 2,8% ab 01.12.2022 und 1.300 Euro Corona-Prämie

Erste Gesprächsrunde mit der Landesregierung NRW am 21.12.2021

Die Gespräche mit der Landesregierung über eine Besoldungserhöhung für alle Beamt*innen des Landes und der Kommunen in NRW beginnen am 21.12.2021 in Düsseldorf. Die Gewerkschaften hatten Ministerpräsident Wüst in einer DGB-Konferenz aufgefordert, sehr zügig über die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten des Landes aus der Tarifrunde Länder 2021 auf die Beamt*innen zu sprechen. Dem ist die Landesregierung gefolgt und hat für den 21.12.2021 zum Gespräch eingeladen.

2,8% plus 1.300 Euro Corona-Prämie

Die Tarifbeschäftigten des Landes erhalten eine steuerfreie Corona-Prämie in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro. Die Tabellenentgelte des Tarifvertrages der Länder (TV-L) werden ab dem 01.12.2022 um 2,8% erhöht. ver.di und der DGB fordern die Übernahme dieses Tarifergebnisses „ohne Wenn und Aber“. Das habt ihr euch ver.dient. Beamt*innen in NRW erbringen jeden Tag im Jahr wichtige Dienstleistungen für die Bürger*innen im ganzen Land. In den Zeiten der Corona-Pandemie ist die Arbeit insbesondere in den Gesundheitsdiensten, in Ordnungsbehörden, in sozialen Diensten, in der Feuerwehr und im Rettungsdienste besonders herausfordernd. Aber auch in der Justiz, in Bürgerämtern und vielen anderen Bereichen mit täglichen Begegnungen mit vielen Menschen werden Risiken getragen und systemrelevante Leistungen erbracht. Das verdient Anerkennung und Wertschätzung, auch in Form von Bezahlung.

Unklare Lage für Versorgungsempfänger*innen - viele weitere Themen offen

Unklar ist die Frage der Übernahme der Corona-Prämie als Einmalzahlung an die Versorgungsempfänger*innen. Im Tarifbereich wird sie nur an Beschäftigte im aktiven Dienst gezahlt. Systembedingt muss man das im Besoldungsrecht prüfen. ver.di NRW befürwortet eine –zumindest anteilige – Zahlung der Corona-Prämie an die Versorgungsempfänger*innen. Unklar ist, was aus unseren großen Themen „Rückführung der Wochenarbeitszeit („Die 4 muss weg!“)" und verfassungskonforme Besoldung (Alimentation) wird. ver.di verfolgt diese und andere Themen in den Gesprächen intensiv weiter. Wir werden unmittelbar nach dem 21.12.21 weiter berichten.

Sie möchten als Beschäftigte oder Beschäftigter Ihre Interessen auch außerhalb der Dienststelle gegenüber dem Land NRW aktiv vertreten wissen? Dann stärken Sie, was Sie stärker macht: Werden Sie jetzt Teil der Interessenvertretung der Beschäftigten des Landes NRW - der ver.di!