Landesregierung plant Änderungen im Besoldungsrecht
Umfangreiches Paket Gesetzesentwürfe von der Landesregierung NRW ist angekommen
Abschaffung der Kostendämpfungspauschale geplant - Vorschläge zur Regelung amtsangemessener Besoldung auf dem Tisch
Seit dem 11.01.2022 nachmittags liegen ver.di und dem DGB die Gesetzesentwürfe zur Übernahme des Tarifergebnisses aus der Tarifrunde Länder 2021 vor.
Geregelt werden die Erhöhung der Besoldungstabellenbeträge um 2,8% zum 01.12.2022 und die steuer-freie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (bei Vollbeschäftigten) mit Auszahlung bis zum 31.03.2022.
Überraschend legt die Landesregierung zeitgleich ein aus ihrer Sicht fertiges und umfangreiches Maßnahmenpaket zur Regelung der amtsangemessenen Besoldung für Beamt*innen des Landes und der Kommunen vor. Bisher ist das nur für kinderreiche Beamt*innen neu geregelt. Für alle anderen nicht. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Besoldung aus Mai 2020 ist in NRW noch nicht vollständig umgesetzt.
Langer Atem zahlt sich aus: Kostendämpfungspauschale wird abgeschafft!
Teil der angedachten Maßnahmen ist die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Diese stellt für viele Kolleg*innen in NRW eine erhebliche jährliche finanzielle Belastung dar. Mit der Abschaffung würde eine langjährige ver.di-Forderung erfüllt. Je nach Stufe der Kostendämpfungspauschale bedeutet das eine Ersparnis von bis zu mehreren Hundert Euro pro Jahr. Das ist zu begrüßen und erfreulich.
Genaue Prüfung nötig
Weniger erfreulich ist das Vorgehen der Landesregierung bezogen auf die Neuregelung der amtsangemessenen Besoldung in NRW. Ohne vorherige Beratungen mit ver.di und DGB werden komplexe Vorschläge unterbreitet, die erhebliche Folgen für die Bezahlungsstruktur haben werden. Mit sehr kurzen Fristen für die Stellungnahmen (19.01.22) baut die Landesregierung zugleich Druck auf, der nicht erforderlich gewesen wäre. Schon am 26.01.22 soll der Landtag damit befasst werden.
Die geplanten Rechtsänderungen müssen jedoch sorgfältig geprüft werden. Die Frage ist, welche „Fallstricke“ darin stecken, ob die Maßnahmen tatsächlich zur amtsangemessenen Besoldung führen und ob noch Anpassungsbedarf besteht.
Enttäuschend: Wichtige Themen werden nicht angepackt!
- Keinerlei Angebot für die Versorgungsempfän-ger*innen mit Blick auf die Corona-Sonderzah-lung für aktive Beamt*innen.
- Die 41 h-Woche bleibt.
- Das Zulagensystem in NRW bleibt eines der schlechtesten bundesweit.
Für Verbesserungen hier müssen wir weiter streiten. Macht ver.di stark durch eure Mitgliedschaft!