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Bund: Anspruch auf Pflegezeit für Beamte und Soldaten

Bund: Anspruch auf Pflegezeit für Beamte und Soldaten

Anspruch auf Pflegezeit

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" für Beamte und Soldaten (18/8517) vorgelegt, mit dem ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt werden soll. Beamte und Soldaten, die Familienpflegezeit oder Pflegezeit in Anspruch nehmen, sollen laut Vorlage einen Vorschuss zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts erhalten "während der (teilweisen) Freistellung, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist". Damit soll das für die Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte seit dem 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf "im Wesentlichen wirkungsgleich im Beamten- und Soldatenbereich nachvollzogen" werden.

Der Gesetzentwurf sieht ferner Änderungen weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vor. Danach soll vorübergehend das Nebeneinander zweier Beamtenverhältnisse ermöglicht werden, wenn der Wechsel in eine höhere Laufbahn oder eine andere Laufbahn derselben oder einer höheren Laufbahngruppe die Absolvierung eines Vorbereitungsdienstes sowie die Ableistung einer neuen Probezeit erfordert. Ferner sollen unter anderem der Vorlage zufolge Beamte und Soldaten, die Opfer von Gewalttaten geworden sind und einen "titulierten, aber mangels Zahlungsfähigkeit des Schädigers nicht durchsetzbaren Schmerzensgeldanspruch gegen den Schädiger haben", einen Anspruch auf Zahlung des Schmerzensgelds gegen ihren Dienstherrn erhalten.

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