Allg. Bundesverwaltung

Tarifvertrag für ausbildungsintegrierte Studiengänge durchgesetzt!

TVöD/TV-L

Tarifvertrag für ausbildungsintegrierte Studiengänge durchgesetzt!

Die ver.di-Verhandlungskommission ausbildungsintegrierter dual Studierende sitzt an einem Tisch. ver.di ver.di Verhandlungskommission dual Studierende öffentlicher Dienst

Tarifverhandlungen ausbildungsintegrierte duale Studiengänge

Tariflich geregelte und einheitliche Ausbildungs- und Studienbedingungen für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen beim Bund, den Ländern und den kommunalen Arbeitgebern!

Die Verhandlungen zur Tarifierung der Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen konnten am 29. Januar 2020 mit einem guten Ergebnis beendet werden. Die Einigung sieht eigenständige neue Tarifverträge für die dual Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdSöD und TVdS-L) vor und regelt die Ausbildungs- und Studienbedingungen. Die Aufnahme von dual Studierenden in praxisintegrierten dualen Studiengängen ist bislang nicht gelungen, die Arbeitgeber waren
nicht bereit, einen Tarifvertrag zu vereinbaren.

Das Ergebnis im Überblick

In den neuen Tarifverträgen sind die für die Auszubildenden bereits geltenden guten tariflichen Regelungen auch für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen aufgenommen, u. a.:

  • 30 Tage Urlaub und Zusatzurlaub bei Schichtarbeit in der Pflege,
  • Anspruch auf Familienheimfahrten,
    Fahrtkostenerstattung bei Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • Vermögenswirksame Leistungen,
  • Abschlussprämie bei der Abschlussprüfung des Ausbildungsteils,
  • Jahressonderzahlung,
  • Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.

Wir haben einheitliche Regelungen zum Studienteil vereinbart. Diese bringen unterschiedliche materielle Verbesserungen für Viele, da es bisher sehr viele verschiedene Reglungen gab.

Studienentgelt und Studienzulage

Tarifrechtlicher Anspruch auf eine Studienzulage in Höhe von 150,– EUR monatlich bis zum Abschluss des Ausbildungsteils des ausbildungsintegrierten dualen Studiums. Der Tarifvertrag sieht anschließend im Studienteil ein Studienentgelt in Höhe von

  • 1.250,– EUR (bei Ausbildungsteil nach TVAöD BT BBiG, TVA-L BBiG),
  • 1.310,– EUR (bei Ausbildungsteil in Gesundheitsberufen nach TVA-L Gesundheit),
  • 1.440,– EUR (bei Ausbildungsteil nach TVAöD BT Pflege, TVA-L Pflege) bis zum gesamten Abschluss des ausbildungsintegrierten dualen Studiums vor.

Fahrtkostenerstattung bei fachtheoretischem Studienabschnitt

Studierende haben einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, wenn die vorgeschriebenen fachtheoretischen Studienabschnitte an einer Hochschule stattfinden, die außerhalb der politischen Gemeindegrenze der Ausbildungsstätte liegt.

Weitere vereinbarte Regelungen

  • Anspruch auf Ausbildungs- und Studienvertrag,
  • Klare Regelungen zur Ausbildung- und Studienzeit,
    Übernahme von Studiengebühren,
  • Beendigung, Kürzung und Verlängerung des Vertragsverhältnisses.

Arbeitgeber beharren auf der von ihnen eingeführte Rückzahlungs- und Bindungspflicht.

Jetzt sind Personalvertretungen gefragt, die tariflich geschaffenen Möglichkeiten zu nutzen, um sich für gute betriebliche Regelungen zum Wohle der Studierenden einzusetzen.

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Glossar:

Ausbildungsintegriertes duales Studium
Es wird eine Ausbildung nach BBiG, PflBG (KrPflG) oder einer anderen gesetzlichen Ausbildungsverordnung mit einem Studium
kombiniert. Es wird ein Ausbildungsabschluss und ein Studienabschluss erworben.

Praxisintegriertes duales Studium
Bei diesen Studiengängen wird die theoretische Ausbildung an der Hochschule mit praktischen Ausbildungsmodulen in den
Ausbildungsbetrieben vernetzt. Es wird nur ein Studienabschluss erworben.