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Digitalisierungstarifvertrag - Es geht los!

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Digitalisierungstarifvertrag - Es geht los!

Ein Code auf einem PC-Bildschirm pixabay Digitalisierung - Herausforderung für die Beschäftigten

ver.di startet in Tarifgespräche mit dem Bund. Ziel ist ein Digitalisierungstarifvertrag für die Verwaltungen und Behörden des Bundes. Darauf hatten sich ver.di-Vorsitzender Werneke und Bundesinnenminister Seehofer in einem Spitzengespräch Ende 2019 verständigt. Beginnen sollen die Gespräche Anfang 2020. Einen Abschluss strebt ver.di bis Mitte des Jahres an. Für die Beamtinnen und Beamten des Bundes fordert ver.di vergleichbare Regelungen.

Das ist die Herausforderung: Der Bund treibt die Digitalisierung seiner Behörden mit Nachdruck voran. Bis 2022 soll ein Großteil aller Verwaltungsleistungen online verfügbar sein. Der Bund sieht sich dabei als Vorreiter und Vorbild für Länder und Kommunen. Ebenso nachhaltig soll die interne Organisation verändert werden: Die Einführung der EAkte, der Bundesclient oder die Personalverwaltungssoftware PVSplus sind nicht nur Bausteine der Digitalisierung. Sie schaffen einheitliche Standards und ermöglichen es, Aufgaben in einzelnen Behörden zu konzentrieren.

Viele Tätigkeiten werden sich in den kommenden Jahren stark verändern. Mobiles Arbeiten in digitalen Prozessen verändert die Arbeitsabläufe, lädt zum Gestalten ein und fordert zugleich Arbeits- und Gesundheitsschutz heraus. Qualifizierungsanforderungen werden künftig auf digitale Kompetenzen ausgerichtet werden. Während auf der einen Seite die Anforderungen steigen, droht anderen Bereichen das Aus und die Abwertung von Tätigkeiten.

Für ver.di steht fest: Die Digitalisierung darf keine Verlierer erzeugen! Digitalisierung muss gestaltet werden!

Das will ver.di erreichen: ver.di will die Interessen der Beschäftigten des Bundes in den Digitalisierungsprozessen zur Geltung bringen. Davon profitieren alle, weil nur so Digitalisierung gelingen kann. Im Mittelpunkt eines Digitalisierungstarifvertrages steht die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit. Sie ist zugleich Voraussetzung dafür, dass die Behörden und Verwaltungen des Bundes ihre Aufgaben qualitativ hochwertig wahrnehmen können.

Konkret will ver.di:

  • einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung, der die berufliche Zukunft und die Beschäftigung dauerhaft sichert,
  • einen nachhaltigen Schutz der Gesundheit,
  • einen Datenschutz, der die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten absichert und
  • Regelungen, die den Zugang zu neuen Arbeitsformen ermöglichen und gestalten.

Das geht nur mit Tarifvertrag! Ein Digitalisierungstarifvertrag bietet den Beschäftigten individuellen rechtlichen Schutz und eröffnet Spielräume bei der Teilhabe an der digitalen Arbeitswelt. Tarifverträge sind unmittelbar rechtsverbindlich und stärken zugleich den Rahmen der Personalratsarbeit. Die Beschäftigteninteressen werden so doppelt gesichert.

Die Idee, Digitalisierungsprozesse in den Bundesbehörden tarifvertraglich zu regeln hatte ver.di bereits seit einem Jahr in die Diskussion eingebracht. Nicht nur der Bundesinnenminister hat sich von den starken ver.di-Argumenten überzeugen lassen. Mittlerweile erkennen auch immer mehr Verbände nach anfänglicher Skepsis die die Chancen eines Digitalisierungstarifvertrages.

Und natürlich wird ver.di überall dort, wo es notwendig ist, die gleichen Regelungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundes fordern. Denn ver.di ist die Gewerkschaft für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst!

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