Autobahn GmbH: Die Tarifverträge und beamtenrechtlichen Regelungen
2017 wurde im Rahmen der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Länder eine umfassende Reform der Bundesfernstraßenverwaltung beschlossen.
Spätestens ab dem 01. Januar 2021 werden die Autobahnen in NRW nicht mehr durch strassen.nrw gebaut, betrieben und erhalten, sondern durch die Autobahn GmbH des Bundes.
Um nach diesem Beschluss die Beschäftigten zu schützen und für diese bestmögliche Arbeitsbedingungen bei der neu gegründeten Autobahn GmbH zu erreichen, hat ver.di mit der neuen Autobahn GmbH Tarifverträge abgeschlossen. Dadurch konnte ver.di eine Absicherung der Beschäftigten sowie vielfach bessere Regelungen als zuvor erreichen.
Wir geben einen Überblick über die Tarifverträge und beamtenrechtlichen Regelungen der Autobahn GmbH.
Tarifvertrag zur Einführung des Tarifrechts für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ und zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in dieses Tarifrecht (EÜTV Autobahn)
Regelungsinhalte:
- Allgemeine Regelungen
- Überleitung in das Entgeltsystem
- Weiterführung von Ansprüchen auf Zulagen
- Weiteranwendung von Regelungen über besondere Rechtspostionen
- Sonderregelugen zu vorübergehend ausgeübten Tätigkeiten
- Arbeitsplatz und Arbeitsstätte
- Landesspezifische Besitzstandregelungen
- Einmaliger Wechselzuschlag
- Sonstige Bestimmungen
- Evaluierung und Weiterentwicklung des Tarifrechts
- Schlussbestimmungen
Manteltarifvertrag für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (MTV Autobahn)
Regelungsinhalte:
- Allgemeine Vorschriften
- Arbeitszeit
- Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
- Urlaub und Arbeitsbefreiung
- Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Übergangs- und Schlussvorschriften
Tarifvertrag über das Entgeltgruppenverzeichnis der „Die Autobahn GmbH des Bundes“
(TV EGV Autobahn)
Regelungsinhalte:
- Allgemeine Vorschriften
- Voraussetzungen in der Person, betriebseigene Prüfungen
- Zulage vor Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter
- Schlussvorschriften
- Anlage 1 (Tätigkeitsverzeichnis)
Tarifvertrag für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (KraftfahrerTV Autobahn)
Regelungsinhalte:
- Geltungsbereich
- Arbeitszeit, höchstzulässige Arbeitszeit
- Monatsarbeitsentgelt
- Pauschalentgelt
- Pauschalgruppen
- Anteiliges Pauschalentgelt
- Sicherung des Pauschalentgelts
- Inkraftreten
Tarifvertrag für Nachwuchskräfte der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (TV Nachwuchskräfte Autobahn)
Regelungsinhalte:
- Geltungsbereich
- Auszubildende
- Dual Studierende
- Schlussvorschriften
Tarifvertrag über die Errichtung eines Übergangsbetriebsrats bei der Autobahn GmbH des Bundes
Regelungsinhalte:
- Präambel
- Übergangsbetriebsrat
- Aufgaben des Übergangsbetriebsrats
- Jugend- und Auszubildendenvertretung und Schwerbehindertenvertretung
- Inkrafttreten
Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag zur Regelung der Betriebsstruktur bei der „Die Autobahn GmbH des Bundes“
Regelungsinhalte:
- Die Zuordnung der Betriebsstätten zu den Betrieben im Sinne des BetrVG
Anwendungsrichtlinien im Zusammenhang mit dem Übergang von Beamtinnen und Beamten von den Bundesländern zum Fernstraßen-Bundesamt und zur "Die Autobahn GmbH des Bundes"
Regelungsinhalte (Auswahl):
- Einleitung
- Versetzung von Landesbeamten zum FBA mit anschließender Zuweisung zur Autobahn GmbH
- Beihilfe
- Besoldung
- Beurlaubungen
- Arbeitszeiten
- Laufbahn
- Nebentätigkeitsgenehmigungen
- Ruhestand und Versorgung
- Ruhestandsaltersgrenzen
- Versorgungsbezüge
- Dienstort
- Dienstwohnung
- Stellenobergrenzen
- Umsetzungsprozess
Und hier sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für die Autobahn GmbH zu finden.