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Dotierungsfüllhorn für die Beamten lässt Tarifbeschäftigte neidisch …

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Dotierungsfüllhorn für die Beamten lässt Tarifbeschäftigte neidisch werden!

Beschäftigte in einer Großküche pixabay Vermissen häufig die Fürsorge des Dienstherrn: Tarifbeschäftigte bei der Bundeswehr

ver.di beklagt eklatante Schieflage zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten

Wir stellen erfreut fest, dass für die Statusgruppe der Beamten reichlich Geld aus dem Dotierungsfüllhorn fließt. Hierzu zählen der mittlere, gehobene und höhere Dienst. Die zu erwartenden Zulagen sind auch nicht zu verachten. Im Bereich A9 mit Zulagen landen da schnell mal ca. 350,00 € mehr auf dem Konto. Und auch bei Höherdotierungen von A11 bis nach A16 steht sehr viel Geld für die Beamten zur Verfügung. Von A11 zu A12 in den Stufen 1 bis 3 sind das ca. 300€, für die Stufen 4 bis 6/7 400€ brutto mehr.

Da schaut so manch ein Tarifbeschäftigter neidvoll zu. Dafür musste niemand auf die Straße gehen und streiken. Das wurde einfach mal so angepasst. Neben den tariflich verhandelten Erhöhungen, die 1 zu 1 übertragen und in die Besoldung mit eingeflossen sind, kam so eine weitere Wertschätzung hinzu. Wir freuen uns mit allen davon Betroffenen über solch einen fürsorglichen Arbeitgeber, der aus dem Füllhorn viel Geld an seine Beschäftigten verteilen kann. Aber bestimmt wird das bei den nächsten Tarifverhandlungen angepasst. Geld, ist ja genug da!

Nach Leistung wird noch lange nicht bezahlt

Werfen wir einen Blick in die Truppenküchen. Hier ist alltäglich die Anwesenheit und Leistung der Kolleginnen und Kollegen zwingend erforderlich - auch in Coronazeiten! Hier hätte längst die Eingruppierung angepasst werden müssen. Die Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten haben sich durch die Vorgaben vonseiten des Verpflegungsamtes in Oldenburg verändert. Die Küchenhilfskräfte bereiten schon lange nicht mehr nur Kaltspeisen zu, wie in der Entgeltordnung beschrieben. Sie stellen abends oder am Wochenende auch vermehrt warme Verpflegung bis hin zu kompletten warmen Mahlzeiten für die Verpflegungsteilnehmer her.

Dabei verweigern die Arbeitgeber eine entsprechende Anpassung der Entgeltordnung. Die Teilzeitkräfte in den Küchen sind die Lückenbüßer ohne Ansprüche auf Zulagen. Teilzeitkräfte dürfen von jetzt auf gleich Personallücken schließen. Hier wird einfach Mehrarbeit angeordnet, wo Überstunden mit entsprechenden Zuschlägen angemessen wären.

Dagegen sperrt sich derselbe Arbeitgeber mit demselben Füllhorn, weil hier ein Verfahren bei Gericht ansteht. Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zieht sich zurück und hat zur Entscheidung den Europäischen Gerichthof angerufen. Hier wäre die außer Plan entstehende Mehrarbeit mit Überstundenzuschläge zu honorieren. Planbare Freizeit durch Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird bei Einforderung zur Arbeitsleistung nicht einmal honoriert.

So brauchen auch hier die Küchenmeister nicht darauf hoffen, dass sie von der E8 in die E9a kommen, weil sie dasselbe leisten wie ein technischer Meister. Sei es in Fragen von Personalführung, der Einhaltung von Vorschriften im Küchenbereich und der Beachtung von Regelungen wie Arbeitsrechte, Arbeitszeitschutzgesetz und Tarifverträge. Meister und Meister sind scheinbar nicht dasselbe.

Seit Jahren betteln die Beschäftigten im handwerklichen Bereich im TBD und GBD um finanzielle Anerkennung der ihnen übertragenen Aufgaben, für die sie nach absolvierten Lehrgängen befähigt und bestellt sind. Die Leitung überträgt Beschäftigten zum Beispiel die Verantwortung, Prüfungsaufgaben zu stellen in der fälschlichen Annahme, dass diese Aufgaben in der Ausbildung zum Beruf gehören. Das sind definitiv Zusatzleistungen, die hier durch die Beschäftigten erbracht werden müssen. Eine kleine Gruppe aus dem BAIUD hat sich kurzfristig der Sache angenommen und geprüft, ob es finanzielle Anerkennung für Bestellungen mit Befähigungen geben könnte. Leider ohne Ergebnis. Es ist nur schwer zu verstehen, warum es für übertragene Verantwortung nichts gibt, andere Statusgruppen jedoch aus dem Füllhorn bedacht werden.

Bw Fuhrpark GmbH

Dienststellen und Personalräte haben sich vor der Weihnachtszeit viele Gedanken gemacht, wie es mit den zivilen Kraftfahrern ohne Beistellung nach dem 31.12.2021 weitergehen soll. Nun ist erstmal eine Zwischenlösung bis zum 31.03.2022 gefunden worden, die aber noch viele Fragen offenlässt.

Die weitere Bezahlung nach dem KraftfahrerTV Bund ist erneut über die übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe aufgrund Corona bedingter Fahrausfälle bis Ende Juni 2022 verlängert worden.

Erst mit Erlass vom 23.12.2021 konnte das u.a. mit Gesprächen von ver.di mit dem BMI und dem BMVg geregelt werden. Die ursprünglich vom BMI am 10.12.2021 herausgegebene übertarifliche Zuordnung zu einer Pauschalgruppe hätte zu erheblichen Einkommensverlusten bei den betroffenen Zivilkraftfahrern geführt.

Über ein weiteres „Wie“ ist noch nichts bekannt. Interessenlagen sind regional unterschiedlich. In einigen Bereichen gibt es genügend Fahraufträge, in anderen Bereichen nicht. Zudem fährt und disponiert sich die Truppe gerne selbst. Hier entstehen Einkommensverluste. Weite Anreisen für Fahrtätigkeiten passen unter ökologischen Gesichtspunkten absolut nicht in die Zeit und schon gar nicht mit der neuen Weisungslage bei Dienstreisen zusammen. Das BMVg hat sich anscheinend niemals wirklich um die Probleme seiner beigestellten Beschäftigten gekümmert. Dies ist im Übrigen auch beim Bekleidungsmanagement festzustellen.