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COVID-19: Hinweise für Auszubildende

Allgemeine Bundesverwaltung / Allgemeine Landesverwaltung

COVID-19: Hinweise für Auszubildende

Jemand wäscht sich die Hände mit Seife pixabay Hilft gegen COVID-19: Hände waschen.

Die COVID-19 Pandemie und die damit einhergehenden Präventionsmaßnahmen verändern unser Arbeiten und Leben. Viele Auszubildende fragen sich, auf welche Arbeitsrechte sie sich berufen können. ver.di gibt mit dem FAQ zu allgemeinen Fragen und speziell zu den Auswirkungen auf Abschlussprüfungen im download-Bereich die Antworten.

Wir beantworten in unserem FAQ folgende Fragen zur COVID-19-Prävention:

  • Ich möchte eine Ansteckung mit dem Corona-Virus vermeiden. Muss/ Darf ich zu Hause bleiben?
  • Ich stehe unter Corona-Quarantäne (Verdacht oder bestätigte Erkrankung). Erhalte ich weiterhin Ausbildungsvergütung?
  • Muss/ Darf ich trotz Corona-Quarantäne zum Unterricht, in den Betrieb oder an einer Prüfung teilnehmen?
  • Darf mein Arbeitgeber mich in Corona-Risiko-Gebiete schicken?
  • Welche Vorsorgemaßnahmen muss mein Arbeitgeber ergreifen, um mich vor Corona zu schützen?
  • Meine Berufsschule wurde zum Schutz einer weiteren Corona-Ausbreitung geschlossen. Muss ich ausgefallene Stunden nachholen?
  • Muss ich im Betrieb oder der Dienststelle arbeiten gehen?
  • Bekomme ich weiterhin meine Ausbildungsvergütung, auch wenn ich selbst nicht erkrankt bin?
  • Kann für Auszubildende Kurzarbeit angeordnet werden?
  • Können Auszubildende in den Urlaub geschickt werden?
  • Dürfen Auszubildende gekündigt werden?
  • Wenn aufgrund des Corona-Virus der Kindergarten oder die Schule meines Kindes geschlossen hat? Kann ich dann zu Hause bleiben und bekomme ich weiterhin mein Geld?
  • Meine Prüfung wurde verschoben. Wer entscheidet darüber ob die Prüfung stattfindet? Was passiert mit den bereits geleisteten Prüfungsgebühren?
  • Durch die verschobene Prüfung endet nun mein Ausbildungsvertrag vor dem Prüfungstag. Verlängert sich somit meine Ausbildung automatisch?
  • Bis wann bekomme ich Ausbildungsvergütung, wenn meine Ausbildung vor der Wiederholungsprüfung endet?
  • Ist meine Übernahme gefährdet?
  • Darf der Arbeitgeber in dieser Krisensituation ohne die Mitbestimmung von JAVen, Betriebs- bzw. Personalräte agieren?
  • An wen wende ich mich, wenn ich Probleme oder individuelle Fragen habe, die hier nicht aufgeführt werden.

Wir geben folgende Hinweise zu Auswirkungen auf Abschlussprüfungen nach dem Berufsausbildungsgesetz:

  • Teilnahme an Abschlussprüfungen
  • Teilnahme trotz angeordneter Quarantäne
  • Verschiebung des Prüfungstermins
  • (Neuer) Prüfungstermin vor Vertragsende
  • (Neuer) Prüfungstermin nach Vertragsende
  • Ausfall der Ausbildung
  • Berufsschultage und dienstbegleitender Unterweisung
  • Anschlussbeschäftigung und Übernahme

 

Weitere rechtliche Hinweise zu COVID-19-Prävention sind hier zu finden.

Gerade in der Krise brauchen Auszubildende, Anwärter*innen, Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen eine starke und unabhänige Interessenvertretung. Deshalb: Mach stark, was dich stark macht - jetzt Mitglied werden.