Richter und Staatsanwälte

NRW will keine Richterinnen mit Kopftuch im Gerichtssaal

NRW will keine Richterinnen mit Kopftuch im Gerichtssaal

RP-online: Über Neutralität und Glaubensfreiheit im Gerichtssaal ist eine Debatte entbrannt. In dem Streit um Richterinnen mit Kopftuch hat NRW religiöse Bekenntnisse im Prozess ausgeschlossen.

Darf in Deutschland eine Richterin mit Kopftuch Recht sprechen? Darüber ist ein heftiger Streit entbrannt, nachdem das Augsburger Verwaltungsgericht ein Kopftuchverbot gegen eine Rechtsreferendarin im Gerichtssaal als Verstoß gegen die Religionsfreiheit aufgehoben hatte. Justizminister Thomas Kutschaty versicherte, Gerichte in NRW würden sich daran nicht halten. "Das Kopftuch hinter der Richter- und Staatsanwältebank wird weiterhin in Nordrhein-Westfalen ein Tabu bleiben", sagte der SPD-Politiker. Es vertrage sich nicht mit der strikten Neutralität, die von Richterinnen und Staatsanwältinnen erwartet werde. ...

Augsburger Gericht entschied zugunsten der Kopftuchträgerin

Das Augsburger Gericht war in seiner Entscheidung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom vergangenen Jahr gefolgt, wonach Lehrerinnen grundsätzlich auch im Unterricht ein Kopftuch tragen dürften, ein Verbot nur möglich sei, wenn der Schulfrieden dadurch gestört werde. Die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), schloss sich dem auch für den Gerichtssaal an. Respekt verschiedener Lebensentwürfe sei wesentlich für eine spannungsfreie pluralistische Gesellschaft. "Ein Kopftuchverbot wäre ein gravierender Eingriff in die Religionsfreiheit", so Künast.

Zeit.de: Angehenden Richterinnen und Staatsanwältinnen in Bayern darf das Tragen eines Kopftuchs nicht mehr pauschal verboten werden. Verbände und Politik sind alarmiert.

Seit jeher tragen deutsche Richter und Staatsanwälte schwarze Roben, weiße Hemden und eine weiße Fliege oder Krawatte, die Damen eine weiße Bluse. Ein Urteil aus Bayern sorgt in Justizkreisen nun für Unruhe, da es weitreichende Auswirkungen auf das einheitliche Erscheinungsbild der Rechtsvertreter haben kann.

Auslöser ist die Klage einer muslimischen Jurastudentin, die im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz war und die Auflage bekommen hatte, bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch mehr zu tragen. Dagegen hatte die Studentin geklagt und vom Augsburger Verwaltungsgericht recht bekommen. Das vom Landesjustizministerium erlassene Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen sei unzulässig, entschieden die Richter und monierten, dass ein Erlass für einen solchen Eingriff in die Religionsfreiheit nicht ausreiche, sondern formell per Gesetz geregelt werden müsse.

Nicht in Bayern, sondern in Baden-Württemberg ist die Politik als erstes Bundesland aktiv geworden. CDU-Justizminister Guido Wolf arbeitet in Stuttgart nun an einem solchen Verbotsgesetz. Seine Amts- und Parteikollegin aus Mecklenburg-Vorpommern kritisiert stattdessen das Gerichtsurteil: Offenkundige Glaubensbekundungen durch Justizbeamte seien unangebracht. "Weil im Gerichtssaal ein besonders striktes Gebot staatlicher Neutralität besteht, sollte jeder äußere Anschein mangelnder Objektivität vermieden werden", sagte Uta-Maria Kuder mit Verweis auf den Status von Richterinnen oder Staatsanwältinnen, die den Staat repräsentieren würden. ...

Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-08/justiz-kopftuchverbot-richterinnen-klage-jurastudentin-bekleidungskodex