Tarifrunde der Länder: Was bedeutet das Ergebnis für die Beschäftigten beim JVK NRW?
Die Ausgangssituation war denkbar schwierig. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hatte den Arbeitsvorgang und damit die Eingruppierung zum Kernpunkt der Tarifauseinandersetzungen erklärt: Über unsere Forderungen wollte sie nur verhandeln, wenn wir Verschlechterungen bei der Eingruppierung akzeptieren. Diesen Angriff konnten wir abwehren und einige Verbesserungen erreichen, andere nicht. Wir zeigen hier auf, was das Ergebnis für die Tarifbeschäftigten beim Justizvollzugskrankenhaus NRW bedeutet.
Sonderzahlung von 1300 Euro netto
Alle Tarifbeschäftigten des Landes NRW, deren Arbeitsverhältnis am 29.11.2021 bestanden hat, erhalten eine Nettozahlung von 1.300 Euro. Die steuerfreie Einmalzahlung stellt eine soziale Komponente dar, die prozentual berechnet vor allem in unteren Entgeltgruppen eine vergleichsweise hohe Einkommenssteigerung ist. Sie heißt Corona-Prämie, weil sie steuer- und sozialversicherungsfrei ist, also als Netto-Betrag direkt aufs Konto geht. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag anteilig.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet diese Sonderzahlung spätestens mit dem Gehalt für März 2022 auszuzahlen. ver.di setzt sich dafür ein, dass der Arbeitgeber diese Zahlung so schnell wie möglich leistet.
Diese durchgesetzte Corona-Sonderzahlung kostet den Arbeitgeber Land NRW 167 Millionen Euro (vgl. Ministerium der Finanzen NRW, Vorlage 17/6130).
Erhöhung der Tabellenentgelt zum 01.12.2022
Zum 01.12.2022 werden die Entgelte aller Tarifbeschäftigten des Landes NRW um 2,8% erhöht.
Für den Monat Dezember 2022 und das Jahr 2023 bedeutet das für den Arbeitgeber Land NRW Mehrausgaben in Höhe von 238 Millionen Euro (vgl. Ministerium der Finanzen NRW, Vorlage 17/6130).
Angriff auf die Gehaltsstruktur abgewehrt, Pflegezulage für Tarifbeschäftigte der Länder nicht durchgesetzt
Die Arbeitgeber hatten in dieser Tarifrunde den Arbeitsvorgang und damit die Eingruppierung der Beschäftigten der Länder massiv angegriffen. Es war ihr erklärtes Ziel keinen Tarifvertrag abzuschließen, wenn die Gewerkschaften nicht im Gegenzug bereit sind, den sog. § 12 TV-L (Arbeitsvorgang) im Sinne der Arbeitgeber zu verschlechtern. Hätten sich die Arbeitgeber mit dieser Position durchgesetzt, wären die Folgen für die Tarifbeschäftigten drastisch: Niedrigere Eingruppierungen und damit dauerhaft weniger Gehalt für zahlreiche Beschäftigtengruppen wären die Konsequenz gewesen.
Dabei in dieser Tarifrunde eine besondere Belastung: Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen. So haben sich viele, nicht zur ver.di oder dem DGB zählende Berufsverbände, wie z.B. die Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) NRW oder der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) NRW an der zentralen Warnstreik-Demonstration am 25.11.2021 in Düsseldorf schon gar nicht mehr beteiligt.
Trotz dieser Absagen konnte der Angriff auf den Arbeitsvorgang durch die zahlreichen von ver.di getragenen Warnstreiks im ganzen Land abgewendet werden. Den Arbeitgebern wurde klar, dass diese Zumutung von den Beschäftigten klar zurückgewiesen wird. Der Arbeitsvorgang bleibt unangetastet. Hier haben sich die Arbeitgeber aber als schlechte Verlierer gezeigt: Denn sie haben im Gegenzug bei allen strukturellen Themen der Gewerkschaftsseite, wie z.B. der Pflegepauschale für den Justiz- und Maßregelvollzug, prinzipiell gemauert und haben versucht die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen zu spalten. Auch dieser Angriff auf die Solidarität der Beschäftigten der Länder konnte abgewehrt werden - allerdings nur teilweise. So konnte ver.di die Erhöhung der Wechselschicht- und Schichtzulage durchsetzen, die Einführung der Pflegepauschale für die Tarifbeschäftigten der Länder wurde in dieser Tarifrunde jedoch nicht erreicht.
Erhöhung der Wechselschichtzulage und Schichtzulage
Die Erhöhung der monatlichen Wechselschichtzulage von 105 Euro auf 150 Euro und der monatlichen Schichtzulage von 40 Euro auf 60 Euro konnte für alle nicht-ärztliche Tarifbeschäftigten in Krankenhäusern im Geltungsbereich des Tarifvertrags der Länder in NRW durchgesetzt werden.
Beschäftigte im Pflegedienst profitieren voll von dieser Erhöhung. Die Erhöhungen der Wechselschichtzulage um 45 Euro bzw. der Schichtzulage um 20 Euro monatlich werden für Beschäftigte im Pflegedienst (Teil IV der Entgeltordnung zum TV-L) des Justizvollzugskrankenhauses NRW nicht auf die sog. Gitterzulage angerechnet (vgl. § 19a II b TV-L).
Für Beschäftigte im allgemeinen Verwaltungsdienst und anderen Gesundheitsberufen sowie handwerklichen Tätigkeiten bleibt es bei der hälftigen Anrechnung der Schicht- und Wechselschichtzulage auf die sog. Gitterzulage (vgl. § 19a II a TV-L).
Erhöhung der Intensivzulage und Infektionszulage
Die Intensivzulage wird von monatlich 90 Euro auf 150 Euro erhöht.
Die Intensivzulage wird, wie bisher auch, an Pflegekräfte der Entgeltgruppen KR 5 bis KR 9 ausgezahlt, die zeitlich überwiegend in Einheiten für Intensivmedizin (Stationen für Intensivbehandlungen und Intensivüberwachung sowie Wachstationen, die für Intensivüberwachung eingerichtet sind) Patienten pflegen.
Davon profitieren Pflegekräfte im Justizvollzugskrankenhaus NRW mit entsprechender Tätigkeit. Die Erhöhung der Intensivzulage um 60 Euro wird nicht auf die sog. Gitterzulage angerechnet (§ 19a II c TV-L).
Auch die Infektionszulage wird in einem wesentlichen Geltungsbereich von monatlich 90 Euro auf 150 Euro erhöht.
Diese Erhöhung erhalten Pflegekräfte der Entgeltgruppen K 5 bis KR 9, die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei an schweren Infektionskrankheiten erkranken Patienten, die wegen der Infektionsgefahr in besonderen Infektionsabteilungen – oder -stationen untergebracht sind, durchführen.
Davon profitieren Pflegekräfte im Justizvollzugskrankenhaus NRW mit entsprechender Tätigkeit. Die Erhöhung der Infektionszulage um 60 Euro wird nicht auf die sog. Gitterzulage angerechnet (§ 19a II c TV-L).
Der gleichzeitige Bezug der Infektionszulage und der Intensivzulage ist nicht möglich.
Du brauchst mehr Informationen?
Mehr Informationen zu den Hintergründen und Ergebnissen der Tarifrunde der Länder stets aktuell unter: https://unverzichtbar.verdi.de