FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Wechsel vom Land zur Autobahn GmbH
Nachdem nun viele Fragen zum Wechsel von der Straßenbauverwaltung in die Autobahn GmbH bei uns eingetroffen sind, haben wir sie – verteilt auf 3 Flugblätter zu den jeweiligen Themen 1. "Allgemeines", 2. "Wechsel in die Autobahn GmbH" und 3. "Verbleib beim Land bei Verwendungsvorschlag Bund" in einem FAQ beantwortet.
Aus dem Inhalt:
FAQ - Allgemeines
- 1. Welche Beschäftigten sollen vom Land zur Autobahn GmbH wechseln?
- 2. Was ist ein Verwendungsvorschlag?
- 3. Muss der Bund (die Autobahn GmbH) diesem Verwendungsvorschlag folgen?
- 4. Kann ich dem Verwendungsvorschlag widersprechen?
- 5. Kann ich dem Übergang meines Arbeitsverhältnisses auf die Autobahn GmbH widersprechen?
FAQ - Wechsel in die Autobahn GmbH
- 1. Muss ich bei einem Wechsel zur Autobahn GmbH einen neuen Arbeitsvertrag abschließen?
- 2. Welche Arbeitsbedingungen gelten für mich bei einem Wechsel zur Autobahn GmbH?
- 3. Wann habe ich Anspruch auf den einmaligen Wechselzuschlag von 1500,00 Euro?
- 4. Was bedeutet "ausschließliche" Geltung des Tarifrechts der Autobahn-GmbH?
- 5. Entfallen bisherige Besitzstände, wenn ich die ausschließliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH vereinbare?
- 6. Gilt der EÜTV auch, wenn ich die ausschließliche Geltung des Tarifrechts der Autobahn-GmbH vereinbare
FAQ - Verbleib beim Land
- 1. Was passiert mir, wenn ich dem Übergang meines Arbeitsverhältnisses auf die Autobahn GmbH widerspreche?
- 2. Kann ich einer Gestellung an die Autobahn GmbH widersprechen?
- 3. Welche Arbeitsbedingungen gelten für mich bei einer Gestellung an die Autobahn GmbH?
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