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Vierte Verhandlung: Digitalisierungstarifvertrag Bund - Ein zäher …

Allgemeine Bundesverwaltung

Vierte Verhandlung: Digitalisierungstarifvertrag Bund - Ein zäher Prozess

Ein Mann nimmt an einer Videokonferenz teil. ver.di Digitalisierung

Vierte Verhandlung: Digitalisierungstarifvertrag Bund - Ein zäher Prozess

Digitalisierung ist in der Öffentlichkeit ein Dauerbrenner – nicht erst durch die Corona-Pandemie. Täglich verändert sich auch für viele Beschäftigte beim Bund die Arbeitswelt. Deshalb war es gut, dass der Bundesinnenminister Horst Seehofer in einem Spitzengespräch
mit ver.di im letzten Monat die Bedeutung eines Tarifvertrages zur Digitalisierung erneut bekräftigt hat.

Bund mit ersten Vorstellungen
Nun endlich hat auch der Bund zur mittlerweile vierten Verhandlungsrunde seine Ideen zu einem Digitalisierungstarifvertrag vorgestellt. Erstaunlich, aber zu begrüßen ist, dass es zum ersten Mal so etwas wie eine Verhandlung gab. Allerdings löste der Bund gleich zu Beginn Erstaunen aus: im Zusammenhang mit der Digitalisierung gebe es keine verlässlichen Prognosen zu konkreten Auswirkungen auf bestehende Arbeitsprozesse und Arbeitsplätze. Heißt das im Klartext, dass beim Bund keine echte Personalplanung stattfindet? Dazu würde passen, in welcher Form der Bund bei der Digitalisierung Regelungsbedarf zu den Themen Arbeitsplatzsicherung, Qualifizierung und Entgeltsicherung sieht. Diese Vorstellungen entsprechen nicht unseren. Differenzen gibt es zu wichtigen inhaltlichen Punkten, aber auch zu Formulierungen. Einig sind wir uns, dass Qualifizierung ein Schlüsselelement des Tarifvertrages darstellt. Allerdings gehört für den Bund dazu, Vereinbarungen mit betroffenen Beschäftigten zu einem Eigenbeitrag
in Form von Geld und/oder Zeit treffen zu können. Wir erwarten, dass der Arbeitgeber sämtliche Kosten trägt. Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch, auf welchem Weg der tatsächliche Qualifizierungsbedarf ermittelt wird.

Gegensätze offensichtlich
Gegensätzlich sind die Überlegungen zur Entgeltsicherung. Bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit will der Bund zwar im ersten Schritt durch eine persönliche Zulage auch eine Sicherung, sieht dann aber Schritte vor, die diese Zulage systematisch abschmelzen. Wir fordern für diese Fälle den Ausschluss von Rückgruppierungen und so eine komplette Entgeltsicherung.

Zu weitgehend sind die Vorstellungen des Bundes, wann die Regelungen des Tarifvertrages greifen sollen. Sie führen in der Praxis dazu, dass dieser Tarifvertrag faktisch nie zur Anwendung kommt. Keinen Regelungsbedarf sieht der Bund zu den Themen mobile Arbeit, Gesundheitsschutz, technische Ausstattung und Datensicherheit. Das geht auf keinen Fall. Insbesondere zur mobilen Arbeit sind Punkte, wie z. B. Technik, Ausstattung, Gestaltung der Arbeitszeit, Haftung festzulegen. Ein Abwarten auf zukünftige gesetzliche Regelungen oder gar der Verweis auf mögliche Dienstvereinbarungen ist nicht ausreichend. Hier erwarten wir eine deutliche Bewegung des Bundes.

Wie geht es weiter?
Beide Seiten haben verabredet, bis zur nächsten Verhandlung am 23. April 2021 auf der Grundlage der Diskussionen die Themen Auslösemechanismus, Anwendungsbereich, Entgeltsicherung, Qualifizierung und Entgeltsicherung weiter zu bearbeiten.

Positiv ist, dass die Arbeitgeberseite in dieser Verhandlungsrunde mehrfach betont hat, dass sie ein echtes Interesse an einem Digitalisierungstarifvertrag hat. Wir nehmen den Bund beim Wort.

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