Digitalisierung

Landesrechnungshof kritisiert die Umsetzung der digitalen Verwaltung …

Digitale Landesverwaltung NRW

Landesrechnungshof kritisiert die Umsetzung der digitalen Verwaltung in NRW

Eine grafische Oberflächer verschiedener digitaler Programme pixabay Bleibt hinter den Erwartungen zurück: die Digitalisierung der Landesverwaltung NRW

Landesrechnungshof kritisiert die Umsetzung der digitalen Verwaltung in NRW

(Juni 2021) Der Landesrechnungshof NRW kritisiert in einem Prüfbericht den Stand der Umsetzung der digitalen Verwaltung in NRW. Das rund 20 Jahre nach Beginn des Projektes erst 1.365 Beschäftigte mit E-Akte und E-Laufmappe arbeiten, sei bei einer Zielgruppe von 120.000 Beschäftigten mit PC-Arbeitsplatz ein ernüchterndes Ergebnis. Eine grundlegende Verbesserung dieser Entwicklung sei nicht zu erwarten: Die bisher mit dem Programm „Digitale Verwaltung Nordrhein-Westfalen“ (DVN) erzielten Ergebnisse liegen deutlich hinter den Planungen zurück. Viele Teilziele sind nicht oder nur unvollständig erreicht worden.

Vor dem Hintergrund der strukturellen Mängel des Projektes sieht der Landesrechnungshof die von CDU/FDP vorgenommene gesetzliche Verkürzung des Zieldatums für die Digitalisierung der Landesverwaltung von Ende 2030 auf das Jahr 2025 skeptisch. Diese Verkürzung führe dazu, dass die Geschäftsprozesse vor der Digitalisierung nicht mehr überprüft und optimiert werden könnten und im Wesentlichen lediglich eine technische Umsetzung erfolge. Damit entgehe die Chance auf eine Verbesserung der Verwaltungsabläufe. Eine Kritik, die ver.di und der DGB NRW bereits im Gesetzesverfahren äußerten und nun vom Landesrechnungshof NRW bestätigt wird.

In ihrem Bericht stellen die Prüfer:innen des Landesrechnungshofes u.a. strukturelle Ursachen für die Mängel des DVN-Projektes fest: Sie identifizieren Mängel im finanziellen Controlling, der Finanzplanung und der Steuerung externer Dienstleister. Hinzu kommt, dass es innerhalb der Landesverwaltung NRW Lücken bei der internen Besetzung von Schlüsselaufgaben gibt und die Kompetenzen für die Durchführung des Programms DVN verwaltungsintern nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Entsprechend ist die Abhängigkeit von externen Dienstleistern zu groß. Ein durchgehend inhaltliches Leistungscontrolling der externen Dienstleister ist nach Feststellung des Landesrechnungshofes NRW nicht vorhanden. Die Folge: Es existieren nur eingeschränkt wirksame Möglichkeiten zur Einforderung von Nachbesserungen in der Leistungserbringung gegenüber den externen Dienstleistern.

ver.di fordert Investitionen in die Landesverwaltung statt Geldgeschenke für Unternehmensberatungen

Eine Analyse, die ver.di teilt und auf die ver.di-Personalräte immer wieder hingewiesen haben. Statt die öffentliche Verwaltung im Rahmen des Digitalisierungsprozesses zu stärken, stellen sich FDP und CDU gegen zusätzliches Personal und Investitionen in den öffentlichen Dienst. In NRW sind rd. 11.290 Stellen unbesetztdie verbleibenden Beschäftigten leisten tausende Überstunden, nur um die Arbeitsprozesse weiterhin aufrecht erhalten zu können. In einer solchen Situation ist ein zusätzlicher Reformprozess eine schwere Hypothek und im Regelalltag eine zusätzliche Belastung. Für eine gelingende Digitalisierung muss die Landesregierung NRW deshalb aktiv den Grundsatz „Gute Arbeit“ im eigenen Haus umsetzen, in die Landesverwaltung NRW investieren und so die notwendigen Arbeitsressourcen für die vor-Ort-Umsetzung der Digitalisierung schaffen.

Seit 2016 hat der Landtag NRW mindestens 200 Millionen Euro für diesen Reformprozess bereitgestellt. Doch statt die eigene Verwaltung zu stärken hat die Landesregierung NRW auf externe Anbieter gesetzt, und so rund um die Digitalisierung einen eigenen Markt für Unternehmensberatungen geschaffen. Hier entgleitet der Landesregierung NRW nun die Kontrolle, wie der Bericht des Landesrechnungshofes NRW zeigt.

ver.di fordert mehr Wertschätzung und Einbindung der Personalvertretungen statt Rückbau des Ressortprinzips

Skeptisch sieht die Gewerkschaft ver.di die Empfehlung des Landesrechnungshofes die Rolle des CIO innerhalb der Landesverwaltung NRW zu Lasten des Ressortprinzips auszubauen. Mehr Durchgriffs- und Entscheidungskompetenzen für den CIO lösen keine strukturellen Mängel innerhalb der Landesverwaltung NRW. Zudem besteht die Gefahr, dass der CIO aufgrund der nicht zu vermeidenden fachlichen Ferne zu den einzelnen Ressorts unzureichende Lösungen umsetzt und damit vor Ort Arbeitsprozesse für die kommenden Jahre unnötig erschwert. Statt einer stärken Rolle des CIO fordert die Gewerkschaft ver.di eine stärkere proaktive und wertschätzende Einbindung des Wissens und der Kompetenzen der Beschäftigten und ihrer Personalvertretungen. Noch zu häufig wird die Mitbestimmung eher als lästiger zu bewältigender Meilenstein wahrgenommen statt als Quelle des Wissens um Prozesse vor Ort in der Dienststelle und gangbaren Lösungen. Hier muss Minister Pinkwart auf eine stärkere Einbindung und Stärkung der Rolle der Personalvertretungen setzen. Nur so kann der Prozess der Digitalisierung der Landesverwaltung NRW ein Erfolg und die Dienstleistungsqualität der öffentlichen Verwaltung in NRW für die Bürgerinnen und Bürger erhöht werden. Die Gewerkschaft ver.di und die ver.di-Personalräte stehen dafür bereit.

 

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