Digitalisierung: ver.di bereitet Tarifverhandlungen vor.
DIGITALISIERUNG: ver.di bereitet Tarifverhandlungen vor.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben zunehmend mit digitalen Arbeitsabläufen und Geräten zu tun. Die Art der Arbeit und die dadurch entstehenden Anforderungen und Belastungen wandeln sich dadurch zum Teil stark. Elektronische Aktenführung, flexible Arbeitszeiten und -orte, ständige Erreichbarkeit, vernetzte Dienstleistungserbringung, der Einsatz von „Künstlicher Intelligenz (KI)“, Veränderungen in der Organisationsstruktur – all dies sind Themen, die mit Veränderungen verbunden sind.
Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst findet: Beschäftigte müssen beteiligt werden. Von Vorteilen und Möglichkeiten der Digitalisierung sollen Beschäftigte profitieren, vor Risiken und Gefahren müssen sie geschützt werden. Zu diesem Zweck hat sie eine Verhandlungskommission „ Digitalisierung“ eingerichtet. Im Interesse der Beschäftigten sollen die Veränderungen durch einen Tarifvertrag gestaltet werden.
Am 4. Juli 2019 trat die Verhandlungskommission zur ersten Sitzung zusammen, um Informationen und Erfahrungen auszutauschen und nächste Schritte zu verabreden.
Im Austausch wurde schnell klar: Neue digitale Arbeitsabläufe werden so gut wie überall in den Verwaltungen eingeführt. Im Bund, in den Ländern und den Kommunen ähneln sich die damit verbundenen Schwierigkeiten für Beschäftigte und für die Interessenvertretungen. Auch der Neubau von Verwaltungsgebäuden ist digitalisierungsrelevant und mit neuen Arbeitsplatzkonzepten verbunden. Am Ende des Tages war sich die Verhandlungskommission darüber einig, dass vernünftige Regeln für Beschäftigte gebraucht werden, damit sie an der Digitalisierung teilhaben können und nicht von ihr überrollt werden. In einem Tarifvertrag „Digitalisierung“ müssen Vereinbarungen zu den Themen Arbeitsformen, Qualifizierung und Beschäftigungssicherung, Gesundheitsschutz, Arbeitnehmerdatenschutz und Wahrung der Persönlichkeitsrechte getroffen werden.
Arbeit attraktiv gestalten
Gute Arbeit in digitalen Zeiten entsteht nur, wenn die entstehenden Freiräume auch von Beschäftigten genutzt werden können. Hier sind klare tarifvertragliche Regelungen erforderlich. Arbeitsformen, die vermehrt auf Eigenverantwortung setzen, wie z. B. Telearbeit oder mobile Tätigkeit, dürfen nicht zu einer Gefährdung der Gesundheit oder gar Selbstausbeutung führen. Technik und weitere Arbeitsplatzausstattung müssen auf der Höhe der Zeit sein und zur Verfügung gestellt werden.
Qualifizierung
Beschäftigte müssen einen Rechtsanspruch haben, durch Qualifizierungen in die Lage versetzt zu werden, mit der fortschreitenden Digitalisierung und dem sich daraus ergebenden Wandel Schritt zu halten. Der Arbeitgeber ist zu verpflichten, geeignete und erforderliche Maßnahmen anzubieten und zu finanzieren.
Beschäftigungssicherung
Im Zuge von Digitalisierung fallen Tätigkeiten und zum Teil auch Arbeitsplätze weg. Diese Veränderungen müssen begleitet und die Interessen der Beschäftigten geschützt werden. Die Sicherung der Arbeitsplätze und der Entgelte haben Priorität. Bevor geplante Veränderungen durchgeführt werden können, sind Arbeitgeber zu verpflichten, nachhaltige Personalkonzepte vorzulegen.
Gesundheitsschutz
Strukturen für einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz sind zu schaffen, denn die individuelle Gesundheit und Leistungsfähigkeit ist die Voraussetzung für jegliche Form von Tätigkeit im Arbeitsleben. Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der psychischen Belastungen müssen bei jeder Digitalisierungsmaßnahme verpflichtend sein.
Datenschutz
Der Ausbau digitaler Arbeitsweisen in der öffentlichen Verwaltung birgt die Gefahr der gläsernen Beschäftigten. Überwachungs-, Leistungs- und Verhaltenskontrollen sind in jedem Fall auszuschließen, die Persönlichkeitsrechte sind zu wahren und der Schutz personenbezogener Daten der Beschäftigten ist zu regeln.
Wie geht es weiter:
Die Themen sind vielschichtig und müssen noch weiter bearbeitet werden. Aus diesem Anlass ist die Verhandlungskommission zu einer weiteren Sitzung am 27. August 2019 eingeladen. Wir werden weiter berichten.