
Die Entgeltordnungen haben einiges positives mit sich gebracht, hier eine Übersicht ...
Entgeltordnung Länder (TV-L)
Die im Rahmen der Tarifeinigung 2011 mit den Ländern vereinbarte Entgeltordnung zum TV-L, konnte jetzt redaktionell abgeschlossen werden. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2012 in Kraft und bringen für viele Beschäftigte deutliche Verbesserungen.
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Was man noch wissen sollte
Eine Kernaufgabe von ver.di ist es, Tarifverträge für die Mitglieder abzuschließen. Im öffentlichen Dienst unterscheidet ver.di den unmittelbaren, den mittelbaren öffentliche Dienst und die angelehnten bzw. entwickelten Bereiche aus dem Tarifrecht des öffentlichen Dienst. Die Tarifverträge für den unmittelbaren öffentlichen Dienst gelten für alle ver.di-Mitglieder und Arbeitgeber, die Mitglied bei der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände oder bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sind. Gleiches gilt für die Beschäftigten des Bundes.
Die Tarifverträge für den mittelbaren öffentlichen Dienst bzw. für die angelehnten und entwickelten Bereiche gelten ebenfalls für die ver.di-Mitglieder und die unter den Geltungsbereich fallenden Arbeitgeber, hierbei kann es sich um Haustarifverträge – Tarifvertrag für einen Betrieb -, Firmentarifverträge – Tarifvertrag für ein Unternehmen oder Verbandstarifverträge wie z.B. die Tarifgemeinschaft der Rentenversicherungsträger handeln.
Gleichbehandlung von nicht tarifgebundene Beschäftigten durch den Arbeitgeber
Tarifgebundene Arbeitgeber behandeln in der Regel alle Beschäftigten eines Betriebes unabhängig von deren tatsächlicher Tarifgebundenheit nach den Regeln des Tarifvertrages. Damit wird der Eindruck vermittelt, dass eine Mitgliedschaft in ver.di nicht notwendig ist. Dieser Eindruck ist allerdings falsch, denn für das Verhandeln erfolgreicher Tarifverträge sind starke Gewerkschaften notwendig. Die Durchsetzungsfähigkeit hängt dabei insbesondere von der Zahl der Mitglieder in einem Betrieb/ Verwaltung ab. Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft des Beschäftigten die einzige Garantie für eine zwingende Anwendung des entsprechenden Tarifvertrages.
Weil uns ein DANKE allein nicht noch stärker macht: https://mitgliedwerden.verdi.de/beitritt/verdi