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Zusatzversorgung

Arbeitgeber lehnen ver.di Vorschlag zur Weiterentwicklung des ATV und ATV-K ab

Zwei Rentner:innen auf einer Bank am Bodensee. pixabay Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes wollen bei der Betriebsrente aus Entgeltumwandlung sparen.

Arbeitgeber lehnen ver.di Vorschlag zur Weiterentwicklung des ATV und ATV-K ab

ver.di fordert die Anpassung der Tarifverträge über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an die Änderungen im Renten- und Betriebsrentenrecht

Die Arbeitgeber haben weitere Verhandlungen zur Anpassung der Tarifverträge über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV und ATV-K) am 23. März abgelehnt. Ohne die Vereinbarung eines niedrigeren als des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses bei der Entgeltumwandlung wollen sie keine Änderungen in anderen Bereichen vornehmen.

Am 23. März 2022 haben die Arbeitgeber weiteren Verhandlungen zur Anpassung des ATV und ATV-K an die gesetzlichen Änderungen im Bereich des Renten- und des Betriebsrentenrechts nach zwei Verhandlungsrunden am 24. Januar und 18. Februar eine Absage erteilt – obwohl die Umsetzung für sie ohne zusätzliche Kosten möglich gewesen wäre. Denn selbst nach Aussage der eigenen Akteure ist eine Erhöhung der Umlage aufgrund der geringen zusätzlichen Kosten für die Zusatzversorgungskassen für die von ver.di geforderten Änderungen nicht erforderlich.

Damit verweigern die an den Verhandlungen beteiligten Arbeitgeber, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund als öffentliche Arbeitgeber die Anpassung an gesetzlichen Regelungen. Auch den Kompromissvorschlag eurer ver.di Verhandlungskommission zum Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung weisen sie komplett zurück.

Der ver.di - Kompromissvorschlag zum Arbeitgeberzuschuss

Bei allen Entgeltumwandlungsverträgen mit einem höheren Garantiezins als 0,9 Prozent sollen die Arbeitgeber die Sozialversicherungsersparnis, d.h. 15 Prozent des umgewandelten Entgeltes, als Sanierungsbeitrag zur Stabilisierung der entsprechenden Abrechnungsverbände einzahlen. Alle anderen Beschäftigten, d.h. bei jenen mit weniger oder 0,9 Prozent Garantieverzinsung, soll derselbe Prozentsatz (15%) des umgewandelten Entgeltes zusätzlich in die Verträge der Beschäftigten fließen.

(Gordana Tatarovic, ver.di Verhandlungskommission): "Von Anfang an haben die Arbeitgeber versucht uns hinsichtlich des Arbeit geberzuschusses unter Druck zu setzen. Über die anderen Themen wollten sie gar nicht sprechen."

Keine Anhebung der Zurechnungszeiten für Erwerbsgeminderte und Hinterbliebene auf 67

Damit müssen diejenigen, die am stärksten darauf angewiesen sind, erwerbsgeminderte Menschen und Hinterbliebene, weiter darauf warten, dass ihre Renten angehoben werden. Denn durch die Ausweitung der Zeiten, für die Punkte erworben werden, steigt die spätere Betriebsrente. Bei der Altersrente hat dies der Gesetzgeber in logischer Folge der Erhöhung des Rentenalters getan. Es geht also nur darum bei dieser sozialen Komponente die gesetzgeberischen Wertungen nachzuvollziehen. Bisher werden nach dem ATV und ATV-K nur Zeiten bis zum 60. Lebensjahr berücksichtigt - entsprechend der gesetzlichen Regelungen im Jahr 2002.

Fehlende Möglichkeit der Teilrente

Das Flexirenten - Gesetz ermöglicht Beschäftigten seit dem 1. Juli 2017 einen flexibleren Übergang in die Rente. U.a. wurde die Möglichkeit geschaffen, eine vorgezogene Altersrente als Teilrente zu beziehen. Auch hier fehlt leider die Anpassung im ATV und ATV-K. Das führt dazu, dass Beschäftigte erst dann Ansprüche auf eine Betriebsrente haben, wenn sie in Vollrente gehen. Überschreiten sie die Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung wird ihnen ggf. sogar rückwirkend die Betriebsrente gestrichen.

Verringerung der Wartezeit auf 36 Monate

ver.di fordert eine Angleichung der Wartezeit an die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist d.h. auf drei Jahre. Denn eine Betriebsrente nach dem ATV und ATV-K gibt es bisher nur, wenn Punkte für 60 Kalendermonate erworben werden. Hinzu kommt: die gesetzliche Regelung gilt nur für Zeiten bei demselben Arbeitgeber. Beim ATV und ATV-K werden Zeiten bei unterschiedlichen (öffentlichen) Arbeitgebern zusammengerechnet. Ein ziemliches Durcheinander.

(Thomas Schmidt, ver.di Verhandlungskommission): "Es kann nicht sein, dass Gewinne, die in der Allgemeinheit erwirtschaftet werden, nur einer kleinen Gruppe zu Gute kommen."

Nur mit eurer Unterstützung werden sich die Arbeitgeber bewegen!

Warum werden bei Kostenneutralität für die Arbeitgeber, kleinere gesetzliche Änderungen nicht in den Tarifverträgen nachvollzogen?

Hakt nach und fragt eure Arbeitgeber wie es sein kann, dass sie so kleine aber wichtige Anpassungen nicht vornehmen wollen.

Mit namenhaften Rechtswissenschaftler*innen sind wir der Auffassung, dass es ab dem 1. Januar 2022 auch für ältere (Tarif-) Verträge einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent des Umwandlungsbetrags zur Entgeltumwandlung mit dem Zweck der betrieblichen Altersvorsorge gibt.

Wir rufen alle ver.di - Mitglieder mit Entgeltumwandlungsverträgen auf: Macht den Zuschuss geltend! Lasst euch hierzu in eurem Bezirk rechtlich beraten! Helft mit: Verhindert die Sanierung der freiwilligen Entgeltumwandlungsverträge auf Kosten der Pflichtversicherung! 

 

Sie möchten als Beschäftigte oder Beschäftigter im öffentlichen Dienst Ihre Interessen aktiv vertreten wissen? Dann stärken Sie, was Sie stärker macht: Werden Sie jetzt Teil der Interessenvertretung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - der ver.di! Das ist die beste Garantie für eine sichere betriebliche Altersvorsorge im öffentlichen Dienst. Bringen wir gemeinsam in Ordnung, was nicht stimmt!