Start der Tarifverhandlungen
Es geht los: Am 7. Juni 2021 hat ver.di die Verhandlung zu den praxisintegrierten dualen Studiengängen bei Bund, den kommunalen Verwaltungen und für Studierende nach dem neuen Hebammengesetz aufgenommen.
Tariflich geregelte und einheitliche Studienbedingungen sind das Ziel von ver.di. Bereits im Januar 2020 konnten die Ausbildungs- und Studienbedingungen für die Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst im TVSöD tariflich geregelt werden. Hierbei wird eine Ausbildung mit einem Studium kombiniert und neben dem Ausbildungsabschluss auch ein Bachelor-Abschluss erreicht.
Seit der Tarifrunde 2020 gibt es nun auch eine Verhandlungszusage des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für Studierende in praxisintegrierten Studiengängen. Dabei soll sich an die Richtlinie des Bundes für dual Studierende angelehnt werden.
Bewegung bei den Hebammen
Bisher waren die Ausbildungsbedingungen der beruflichen, nun altrechtlichen Hebammenausbildung im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Allgemeiner Teil – und – Besonderer Teil Pflege – tarifiert. Durch das Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (HebG) ist diese Rechtsgrundlage für die neuen Studierenden nicht anwendbar. Wir benötigen daher zeitnah eine Neuregelung; einen Tarifvertrag für die Studierenden.
ver.di fordert:
- Zahlung eines angemessenen Studienentgeltes
- Keinerlei Rückzahlungsverpflichtung gewährter Arbeitgeberleistungen aus dem Studium
- Anerkennung erworbener gleichwertiger Abschlüsse als Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiums
Bund und VKA haben diese Forderungen entgegengenommen. Konkrete Ergebnisse konnten nicht erzielt werden. Die Verhandlungen zu den Studienbedingungen der Hebammen werden nun am 25. August 2021 in Berlin fortgesetzt.
Zögern bei den praxisintegrierten Studiengängen
Bei aller grundsätzlichen Bereitschaft erklärten die Arbeitgeber, dass sie derzeit unsicher seien, ob eine tarifliche Regelungder Studienbedingungen für alle praxisintegrierten Studiengänge möglich ist oder ob landesrechtliche Hochschulregelungen dies ausschließen. Das lässt der Bund zurzeit rechtlich prüfen. ver.di sieht diese rechtlichen Hürden nicht! Und vor allem, eine Verhandlungszusage bleibt eine Verhandlungszusage!
Weitergehen soll es am 25. August dann auch für diese Studierenden. ver.di wird dann über den Stand der rechtlichen Prüfung informiert und fordert zu diesem Termin die Vereinbarung der nächsten Schritte in den Verhandlungen. Ein klares Ziel von ver.di ist: Mit Abschluss der rechtlichen Klärung muss der Tarifvertrag unterzeichnet werden! Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Der öffentliche Dienst muss attraktiv für zukünftige Studierende sein, um den demografischen Wandel erfolgreich zu gestalten.
Christine Behle, stellv. verdi-Vorsitzende: Gute tariflich verlässliche Studienbedingungen sind ein wichtiges und unerlässliches Mittel der Nachwuchsgewinnung. Gerade im öffentlichen Dienst. Dafür setzt ver.di sich ein.
Das praxisintegrierte Studium vernetzt die theoretische Ausbildung an der Hochschule mit praktischen Ausbildungsmodulen in den Ausbildungsbetrieben. Es werden Studienverträge zwischen den Studierenden und den Trägern der Praxiseinrichtungen geschlossen. Es wird ein akademischer Grad an der Hochschule erworben.