TVÖD (Kommunal)

Eingruppierungsverzeichnis zum TVöD-NRW geeint!

Eingruppierungsverzeichnis zum TVöD-NRW geeint!

Mit dem Abschluss der Verhandlungen über das Eingruppierungsverzeichnis für die handwerklich Beschäftigten (vormalige Arbeiter*innen) konnte das bisherige höhere Bezahlungsniveau in NRW gesichert und weitere Verbesserungen erreicht werden.

Parallel zum Abschluss der Tarifrunde 2016 am 29.04.2016 und der damit verbundenen Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung zum TVöD mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) konnte in NRW das neue Eingruppierungsverzeichnis zum TVöD-NRW (EGVZ) für die handwerklich Beschäftigten im kommunalen Dienst abgeschlossen werden. Das neue Eingruppierungs-verzeichnis und die Änderungen zum TVöD-NRW treten zum 01.01.2017 in Kraft. Das Eingruppierungsverzeichnis ersetzt das bisher in NRW geltende Lohngruppenverzeichnis für die Bereiche "Verwaltung", "Entsorgung" und "Flughäfen".

Die Verhandlungen waren notwendig geworden, weil die Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für die handwerklichen Tätigkeiten im Bundestarifrecht ein niedrigeres Niveau vorsehen. Dort werden Beschäftigte mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren der Entgeltgruppe 5 zugeordnet. Da die landesbezirklichen Eingruppierungsvorschriften bis zum Inkrafttreten der EGO-VKA fortgelten und die Zuständigkeit für die in den Bundesländern existierenden Lohngruppenverzeichnisse weiterhin den Landesbezirken zufällt, waren Verhandlungen hierüber mit dem Kommunalen Arbeitgeberver-band NW (KAV NW) unumgänglich. Die Verhandlungen mit dem KAV NW konnten am 08.04.2016 zum Abschluss gebracht werden. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die Ergebnisse.

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