Aktuelle Nachrichten

  • 06.09.2017

    ver.di-Kommentar: TV sozialverträgliche Begleitmaßnahmen Umgestaltung Bundeswehr (TV UmBw)

    Am 24. März 2017 ist es ver.di mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum TV UmBw gelungen, die Geltungsdauer des TV UmBw um sechs Jahre zu verlängern. Vor dem Hintergrund der Pläne des Bundesministeriums der Verteidigung zur weiteren Umgestaltung der Bundeswehr konnte damit für die Beschäftigten der Bundeswehr auch bei Organisationsentscheidungen, die das Bundesministerium der Verteidigung nach dem 31. Dezember 2017 bis zum 31. Dezember 2023 trifft, Arbeitsplatz- und Einkommenssicherung erreicht werden.
  • 31.03.2017

    Verlängerung des TV UmBw bis 31. Dezember 2023

    Der Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) vom 18. Juli 2001 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 10. Dezember 2010 gilt nur für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz bis zum 31. Dezember 2017 durch Maßnahmen aufgrund der Neuausrichtung der Bundeswehr wegfällt.
  • 27.03.2017

    Bundeswehr: TV UmBW mit Verbesserungen verlängert

    Am Freitag, dem 24. März 2017 verhandelte die Sondierungskommission der ver.di Tarifkommission beim Bundesministerium des Innern in Berlin über eine Verlängerung des Tarifvertrages über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) und erreichte eine Verlängerung der Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2023. Gleichzeitig wurden einige Anpassungen im Tarifvertrag selbst als auch in den Protokollerklärungen vorgenommen.
  • 16.03.2017

    Bundeswehr: ver.di Tarifkommission (TV UmBW) – Gut gerüstet in die Verhandlungen am 24.03.2017

    Der Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr vom 18. Juli 2001 läuft zum 31.12.2017 aus. Ziel dieses Tarifvertrages ist es, die mit dem Umstrukturierungsprozess verbundenen personellen Maßnahmen sozial ausgewogen auszugestalten und betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. Der Tarifvertrag sieht des Weiteren Qualifizierungsmaßnahmen und Einkommenssicherung vor. Die beabsichtigten und ausgeplanten personellen Maßnahmen im Rahmen der Umgestaltung der Bundeswehr werden, entgegen dem ursprünglichen Zeitplan, zum Zeitpunkt des Auslaufens des Tarifvertrages nicht abgeschlossen sein.
  • 25.11.2016

    Bundeswehr: Die Verfügung BAPersBw V 1.1 vom 04.11.2016 wird ab sofort bis auf Weiteres ausgesetzt

    Mit diesen knappen Worten verzichtet das BAPersBw – bis auf Weiteres - darauf, auf die persönlichen Zulagen nach §§ 6 und 7 TVUmBw zuzugreifen, wenn die betroffenen Beschäftigten einen Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben. Bis zur Aussetzung der Verfügung vom 04.11.2016 wäre die Zahlung der persönlichen Zulagen mit Erreichen der Voraussetzungen einer Altersrente für langjährig Versicherte, d. h. mit Vollendung des 63. Lebensjahres, eingestellt worden.
  • 08.10.2016

    Bundeswehr: Aktuelles zum TVUmBw

    ver.di-Mitglieder haben mehr! Vor ein paar Tagen berichteten wir über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Kürzung der persönlichen Zulage gem. § 6 Abs. 3 Satz 2 TVUmBw.
  • 10.09.2016

    Kürzung der Einkommenssicherung nach § 6 TV UmBw

    Bundeswehrbeschäftigten, die Anspruch auf Einkommenssicherung nach § 6 TV UmBw haben, soll in bestimmten Fällen die persönliche Zulage rückwirkend ab 1. März 2016 wegen der allgemeinen Tariferhöhung gekürzt werden. Zur Begründung dieser Vorgehensweise beruft sich das BAPersBw auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Februar 2016.
  • 01.03.2016

    BAG: Altersdiskriminierung bei Einkommenssicherung nach § 6 TV UmBw

    Die Anrechnung von Einkommenserhöhungen auf die Einkommenssicherungszulage nach § 6 des Tarifvertrags über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr vom 18. Juli 2001 (TV UmBw) führt zu einer unmittelbaren Benachteiligung jüngerer gegenüber älteren Beschäftigten,
  • 26.02.2016

    Bundeswehrfeuerwehr: ver.di vereinbart Tarifregelungen mit dem Bund

    Unter wechselseitigem Abstimmungs- bzw. Gremienvorbehalt haben wir heute mit dem Bundesinnenministerium folgende Einigung erzielen können: Für die Beschäftigten im feuerwehrtechnischen Dienst der Bundeswehr werden für den Fall der Feuerwehrdienstuntauglichkeit Einkommenssicherungsmaßnahmen entsprechend dem TVUmBw ...
  • 16.09.2015

    Informationen zu § 17 TV UmBw und dem Rentenanspruch gemäß § 236 b SGB VI

    Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 TV UmBw enden die Ansprüche aus dem Abschnitt I des TV UmBw, zu dem der § 11 gehört, mit Ablauf des Kalendermonats vor dem Kalendermonat, in dem die/der Beschäftigte insbesondere die Voraussetzungen nach dem SGB VI für den Bezug einer ungekürzten Vollrente wegen Alters erfüllt.
  • 14.07.2014

    TVUmBw: Härtefallregelung und Rente mit 63

    Nachfolgend wird dargestellt, welche Auswirkungen die Rente mit 63 auf die Härtefallregelung nach dem TV UmBw hat und wie sich betroffene Beschäftigte verhalten sollten.
  • 27.09.2013

    Musterprozess zum TV UmBw

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Wochen gabe es zahlreiche Anfragen bezüglich der Unterschriftsleistung unter eine Musterprozessvereinba-rung zur Abschmelzung der persönlichen Zulage nach § 6 Abs. 3 TV UmBw.
  • 21.03.2013

    Negatives BAG-Urteil zu § 6 Abs. 3 TV UmBw

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wir erst jetzt erfahren haben, hat das Bundesarbeitsgericht am 15. November 2012 (Az.: 6 AZR 359/11) eine negative Entscheidung zu § 6 Abs. 3 TV UmBw getroffen. In diesem Verfahren argumentierte die nicht durch ver.di vertretene Klägerin, dass § 6 Abs. 3 TV UmBw eine unmittelbare und mittelbare Diskriminierung wegen Alters enthalte.

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