Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht jeden Monat eine Extrazahlung ihres Arbeitgebers zu: die Vermögenswirksamen Leistungen (VL). Die VL ist eine Leistung, welche die Gewerkschaften erreicht haben. Damit mehr ver.di-Mitglieder ihren Anspruch nutzen, startet der ver.di Mitgliederservice jetzt eine Informations-Offensive, denn eine persönliche, qualifizierte und zuverlässige Beratung ist das A & O, wenn es darum geht, das Geld sinnvoll anzulegen.

Die VL sind Geldleistungen, die nicht direkt ausgezahlt sondern vom Arbeitgeber in einen Sparvertrag eingezahlt werden. Ob Anspruch auf diese Leistungen besteht und wie hoch der Betrag ist, ist im Tarif-, Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben. Bis zu 40 Euro monatlich kann der Arbeitgeberanteil betragen.

Abhängig vom Einkommen und der Art des Sparvertrags gibt es vom Staat noch Geld dazu – in Form einer Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie.

Die staatliche Förderung

Die staatliche Förderung hängt von der Art der Anlage und von der Höhe des Einkommens ab. Grundsätzlich förderungswürdig sind VL, die in einen Bausparvertrag, Aktienfonds oder in die Rückzahlung eines Baudarlehens fließen.Um eine Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, darf das zu versteuernde jährliche Einkommen 20.000 Euro nicht übersteigen. Dies gilt für alle Sparformen, außer dem Bausparen. Hier liegt die Grenze bei 17.900 Euro. Beim Bausparen kann auch die Förderung durch die Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen werden, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 25.600 Euro ist. Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Sätze.

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